Musterfeststellungsklage pro & contra

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Am Mittwoch wurde die Musterfeststellungsklage, bei welcher nun auch der ADAC unterstützt, vorgestellt. Einzelheiten hierzu wurden bis dato noch nicht veröffentlicht. Diese Klage soll nun ab dem 1.11.2018 vielen vom VW Abgasskandal Betroffenen helfen. Jeder kann sich der Klage anschließen.

Allerdings zeigt die tägliche anwaltliche Praxis, dass eine nicht unerhebliche Differenz zwischen dem Ansinnen der Politik und dem Verständnis der Betroffenen liegt. Denn nach der Musterfeststellungsklage muss jeder Betroffene einzeln für sich selbst, wie gehabt, den zivilrechtlichen Klageweg gegen VW bestreiten. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass die Ansprüche gegen VW aus dem VW Abgasskandal zum Ende des Jahres 2018 verjähren. Die Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung. Voraussetzung ist aber, dass man sich der Musterfeststellungsklage auch angeschlossen hat. Mit anderen Worten, wer zunächst abwarten möchte, wie die Musterfeststellungsklage ausgeht, ohne sich dieser anzuschließen, kann dann anschließend seine Ansprüche nicht mehr geltend machen, da diese dann verjährt sind.

Haben Sie Fragen, kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, deutschlandweite Vertretung gegen VW und nehmen auch die Gerichtstermine selber für Sie wahr.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de