LG Flensburg bleibt seiner Linie contra VW treu

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Wir konnten vor dem LG Flensburg einen weiteren Erfolg gegen VW erzielen.

Das LG Flensburg verurteilte VW mit Urteil vom 7.9.2018, 8 O 164/17, auf Schadenersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Erstattung des Kaufpreises, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des vom VW Abgasskandal betroffenen Golf 1,6 TDI. Der Kläger muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hinsichtlich der Nutzungsentschädigung nahm das LG Flensburg eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 250.000 km an.

Sind auch Sie vom VW Abgasskandal betroffen, wir helfen Ihnen, Ihre Rechte gegen VW deutschlandweit durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de