Luxemburg entzieht Abgaszertifikat

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Auch Luxemburg will nun die Genehmigung für vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge entziehen. Sollte bei den Tests eine illegale Abschaltvorrichtung vorhanden gewesen sein, „wäre Luxemburg das Opfer von kriminellen und strafbaren Handlungen“, heißt es. Zusätzlich zur Strafanzeige kündigte der zuständige Infrastruktur-Minister François Bausch an, das Abgas-Zertifikat für die betroffenen Modelle zurückzuziehen. Davon betroffen seien allerdings nur Modelle außerhalb des EU-Markts, da der EA-189-Motor in der EU nicht mehr verkauft werde.

Die Autokonzerne können sich aussuchen, in welchem der 28 Mitgliedstaaten sie ihre Fahrzeuge zulassen. Daher wird die technische Genehmigung nicht selten in einem Land beantragt, die Einhaltung der Emissionswerte dann in einem anderen.

Jedoch gilt einheitlich: Wer die Zulassung etwa für die Emissionswerte in dem einen Land verliert, dem muss automatisch die gesamte Typgenehmigung entzogen werden. „Nur wenn beide Genehmigungen vorliegen, gilt der Wagen als zugelassen“, sagt ein Fachbeamter der Bundesregierung.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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