Das LG Neuruppin, welches bislang noch keinen Abgasskandalfall entschieden hatte, hat offenbar die Klagen gesammelt. Am Mittwoch (16.5.2018) wurden nunmehr 10 Klagen gegen VW und teilweise auch Autohäusern verhandelt. Interessant hieran war, dass das LG sämtliche Verfahren verbunden hat und in einer mündlichen Verhandlung zusammen abarbeitete. Der Gerichtssaal war überfüllt.
Die zuständige Kammer des LG Neuruppin lies keine Zweifel daran, dass sie den Schadenersatzansprüchen der Klägerinnne und Kläger nach § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Recht geben werde und den Klagen stattgeben werde. VW muss die Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klageparteien müssen sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Die Urteile werden Ende Juni bis Mitte Juli erwartet.