LG Krefeld contra VW

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Das LG Krefeld bleibt seiner Linie treu und verurteilt VW, wie angekündigt, mit Urteil vom 16.05.2018, 2 O 287/17 ein weiteres Mal wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. VW muss das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich für die gefahrenenn Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de