
Das LG Krefeld bleibt seiner Linie treu und verurteilt VW, wie angekündigt, mit Urteil vom 16.05.2018, 2 O 287/17 ein weiteres Mal wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. VW muss das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich für die gefahrenenn Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.