LG Köln contra VW

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Das Land­gericht Köln verurteilte VW mit Urteil vom 19.11.2020, 24 O 167/20 zum Schaden­ersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, einen VW T5 California, 2.0 TDI zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Die Klagepartei muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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