LG Kleve contra VW, Abgasskandal 2.0, EA288, Audi Q5 2.0 TDI

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Das LG Kleve hat VW mit Urteil vom 16.04.2021, Az.: 3 O 421/20 zu Schadenersatz wegen voprsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

VW muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Audi Q5 2.0 TDI mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Damit reiht sich das LG Kleve in eine Reihe von Gerichten ein, die bei dem Motortyp EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen sehen und damit den Abgasskandal 2.0.

Für das LG Kleve stand außer Zweifel, dass der streitgegenständliche Audi Q5 mit dem EA288 über eine Prüfstandserkennung verfügt und darüber hinaus auf dem Prüfstand die Abgasreinigung manipuliert. Die unzulässige Abschalteinrichtung führt dazu, dass der Motor – ähnlich wie beim Skandalmotor EA189 – den Stickoxidausstoß reduziert. So kann auf dem Prüfstand die gesetzliche Abgasnorm eingehalten werden, in dem der SCR-Katalysator mehr Harnstoff in die Abgasreinigung einführt. Im Straßenverkehr wird dann die AdBlue-Einspritzung wieder gemindert.

Als Beweis für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung wertete das LG Kleve klägerseits vorgelegte VW-interne Applikationsrichtlinien aus dem Jahr 2015. Daraus ergibt sich, dass die SCR-Technologie mit Hilfe einer programmierten Fahrkurve über eine Prüfstandserkennung verfügt. Aus den Unterlagen zitiert das Gericht wörtlich: „Es gilt grundsätzlich (EA189/EA288) die Zusage, dass bei Modellpflege oder Programmpunkten bei denen künftig das MSG (Motorsteuergerät) angefasst wird, die Funktion auch ausgebaut wird. Reines Ausbedaten der Funktion vom KBA bestätigt!“

In einem zweiten Dokument heißt es: „SCR: Bedatung und Aktivierung und Nutzung der Erkennung des Precon und NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung (AGR/High/Low) streckengesteuert auszulösen (bis Erreichung SCR-Betriebstemperatur und OBD-Schwellenwert).“

Mit anderen Worten verfügt das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung, indem das Fahrzeug über eine vorprogrammierte Fahrkurve verfügt, die den Prüfstand erkennt. In dem Fahrzeug war die sog. Fahrkurvenerkennung implementiert. Mit Hilfe dieser Funktion erkennt die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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