LG Görlitz contra Fiat

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Das LG Görlitz hat FCA Italy S.p.A., vormals Fiat, mit Teilversäumnisurteil vom 11.05.2021, Az.: 5 O 28/21 zu Schadenersatz wegen voprsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

FCA hatte sich zu der Klage nicht eingelassen, so dass das LG Görlitz ein Versäumnisurteil erlies.

Streitgegenständlich war ein Challenger 398 XLB mit dem Fiat Ducato 2.3 l Multijet.

Die Fiatmotoren der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 (mit Ausnahme der Euro 6d temp) sind so programmiert, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Der Testlauf auf dem Prüfstand dauert ca. 20 Minuten, so dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die Abgasnormen einhalten, im Realverkehr aber gar keine Abgasnorm einhalten bzw. besitzen.

Da sich Fiat zu den Vorwürfen nicht äußerte, folgte das LG Görlitz der Argumentation des Klägers und sprach ihm mit Versäumnisurteil Schadenersatz zu.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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