LG Heilbronn contra Audi, VW Phaeton 3.0 l TDI, EA896, Euro4

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Das LG Heilbronn hat Audi mit Urteil vom 17.08.2021, Az. 1 0 94/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

In dem streitgegenständlichen Fahrzeug, einem VW Phaeton 3.0 l TDI, Euro 4 ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das KBA rief das streitgegenständliche Fahrzeug wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück.

Das LG Heilbronn führte aus, dass die Audi AG in sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor hergestellt habe. Die Software sei nur mit dem Zweck entwickelt und verwendet worden, die Zulassungsbehörden zu täuschen und die Typengenehmigung für das Fahrzeug zu erhalten, obwohl es die gesetzlichen Grenzwerte zum Emissionsausstoß nicht einhält. Dies sei vergleichbar mit der unzulässigen Abschalteinrichtung beim durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189, so das LG Heilbronn. Für die Umgehung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte sei ein nicht unerheblicher und finanzieller Aufwand betrieben worden. Behörden und Kunden seien so über die vermeintliche Umweltfreundlichkeit und Abgaswerte der Motoren getäuscht worden, führte das Gericht weiter aus.

Audi muss als Hersteller des Motors den VW Phaeton zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (für die gefahrenen Kilometer) erstatten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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