LG Fulda contra Audi, VW Touareg 3.0 TDI, EA896

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Das LG Fulda hat Audi als Hersteller des sich im streitgegenständlichen Fahrzeug befindlichen Motors mit Urteil vom 24.03.2021, Az.: 4 O 171/20, zu Scahdenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Der Touareg ist noch nach der Abgasnorm Euro 4 zugelassen. Doch auch hier waren unzulässige Abschalteinrichtungen schon ein Thema. So ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Code 23X6 auch einen Rückruf für den VW Touareg des Klägers an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Das Fahrzeug erkennt die Prüfstandssituation und reagiert entsprechend bei der Abgasreinigung.

Audi muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich seine gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de