Das Verwaltungsgericht Köln hat heute (8.11.2018) entschieden, dass die Städte Köln und Bonn wegen hoher Luftverschmutzung ab April 2019 Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen müssen. Ab April nächsten Jahres muss Köln in der bestehenden Grünen Umweltzone ein Fahrverbot einführen. Dies betreffe Dieselautos mit Euro-4-Motoren. Ab September 2019 müsse das Verbot auch Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Motoren erfassen.
Im benachbarten Bonn müssen dem Urteil zufolge zwei vielbefahrene Straßen für ältere Dieselautos ab April 2019 gesperrt werden.