Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Klage statt

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute, 28.7.2017, einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) stattgegeben, wonach in Stuttgart die Luftverschmutzung notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten eingedämmt werden muss. Die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen reiche hierfür nicht aus.

Im neuen Luftreinhalteplan, den das Gericht geprüft hat, stehen verschiedene Varianten von Fahrverboten ab 2018 für viele Diesel mit einer Abgasnorm unterhalb von Euro 6.

„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, sagte Richter Wolfgang Kern.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de