Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute, 28.7.2017, einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) stattgegeben, wonach in Stuttgart die Luftverschmutzung notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten eingedämmt werden muss. Die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen reiche hierfür nicht aus.
Im neuen Luftreinhalteplan, den das Gericht geprüft hat, stehen verschiedene Varianten von Fahrverboten ab 2018 für viele Diesel mit einer Abgasnorm unterhalb von Euro 6.
„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, sagte Richter Wolfgang Kern.