KBA droht mit Entziehung der Zulassung bei Updateverweigerung

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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) droht nunmehr den ersten Fahrzeughaltern konkret mit dem Entzug ihrer Zulassung, wenn sie das geforderte Software-Update nicht durchführen lassen. In diesen Briefen kündigt das Amt „die Untersagung des weiteren Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen“ an. Die Stilllegung des Fahrzeugs sei „in der Regel gebührenpflichtig“.
Zunächst betrifft dieses behördliche Drohschreiben nur wenige Halter eines VW Amarok. Vermutlich ist dies aber nur der Anfang und wird in den kommenden Monaten nach und nach auch auf die anderen vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge und deren Halter ausgeweitet werden. VW, die Behörde (KBA) und die Politik wollen so Druck machen, dass die Fahrzeuge das umstrittene Software-Update aufsgespielt bekommen. Viele Betroffene haben vor den Folgen des Updates, insbesondere vor dem Hintergrund, dass VW keine Garantie hierfür übernimmt, Angst und verweigern bislang die Softwareaktualisierung. Aus gutem Grund, wie ich finde.
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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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