VW unterliegt in einem Rechtsstreit vor dem LG Arnsberg und verzichtet erstmalig auf die Einlegung der Berufung zum OLG.
Interessant ist dies vor dem Hintergrund, dass in dem Urteil die Rede von „Verletzung der Aufklärungspflichten, mangelhafte Arbeitsabläufe und arglistige Täuschung“ die Rede ist. Es sind deutliche Worte, mit denen das LG Arnsberg die Volkswagen AG zur Rücknahme eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs verurteilt hat. Bislang ging VW nach Niederlagen vor Gericht immer in die Berufung.
Kehrtwende?
Sobald die Veröffentlichung des Urteils vorliegt, wird dieses auch hier zu lesen sein.