Eine Verhandlung vor dem LG Flensburg, auf Klage von Rechtsanwalt Alexander Jüngst von Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte, zeigte nunmehr auch die neuerliche Positionierung der Rechtsprechung in Flensburg. Der zuständige Richter sah auch hier den Mangel unproblematisch als gegeben an. Ferner wurde ausgeführt, dass eine 5-wöchige Fristsetzung zur Nachbesserung absolut ausreichend sei.
Aus Sicht des Richters könne lediglich über die Erheblichkeit des Mangels diskutiert werden, wobei die Mehrzahl der Argumente auch klar für die Erheblichkeit des Mangels sprechen. Allen voran die Drohung von VW, dass die Nichtvornahme des Softwareupdates zu einer Betriebsuntersagung führen könne.
In diesem Rechtsstreit wird seitens des verklagten Händlers nunmehr versucht eine einvernehmliche Lösung mit dem Kläger dahingehend zu erreichen, dass der Händler das betroffene Fahrzeug zurückkauft (also wie der eingeklagte Rücktritt) und der Kläger im Gegenzuge zu guten Konditionen bei dem Händler ein anderes Fahrzeug erwirbt.
Exakt die gleiche Lösung wurde mit dem gleichen Händler bei dem ersten VW-Abgasskandal-Fall vor dem LG Flensburg vor einigen Monaten auch praktiziert.
Auch hier hatte Rechtsanwalt Jüngst für einen betroffenen Halter den Händler verklagt.