Auch LG Aachen verurteilt Händler zur Rücknahme

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Am 06.12.2016 hat nun auch das LG Aachen, Az. 10 O 146/16, einen VW-Händler zur Rücknahme eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs verurteilt. Das LG hat der Klage des Käufers auf Rücktritt von Kaufvertrag stattgegeben.

Auch das LG Aachen betont in seiner Entscheidung die Erheblichkeit des Mangels und lässt, wie das LG München II eine Nachfristsetzung zur Nachbesserung entbehrlich sein, wenn das Autohaus eine Nachbesserung ernsthaft und endgültig ablehnt und den Käufer auf die VW-Rückrufaktion verweist.

Dieses Urteil bestätigt einmal mehr den Schritt der Landgerichte in die richtige Richtung.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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