OLG Köln contra Audi, Porsche Cayenne 4.2 l TDI, Euro6

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Das OLG Köln hat Audi mit Urteil vom 27.08.2021, Az. 19 U 197/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Audi haftet für den von ihr entwickelten und produzierten 4.2 l TDI-Motoren.

Audi muss nun den Cayenne zurücknehmen und der Klagepartei den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss sich die Klagepartei die Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de