Das OLG Köln hat Audi mit Urteil vom 27.08.2021, Az. 19 U 197/20 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Audi haftet für den von ihr entwickelten und produzierten 4.2 l TDI-Motoren.
Audi muss nun den Cayenne zurücknehmen und der Klagepartei den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss sich die Klagepartei die Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.