Das Landgericht Köln verurteilte VW mit Urteil vom 19.11.2020, 24 O 167/20 zum Schadenersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW muss das Fahrzeug, einen VW T5 California, 2.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
LG Köln contra VW
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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