Das LG Karlsruhe verurteilte Porsche mit Urteil vom 31.08.2020, Az.: 5 O 21/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz. Porsche muss den streitgegenständlichen Porsche Macan 3.0 V6 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
LG Karlsruhe contra Porsche
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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