Das LG Essen hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines VW Touran zum vollen Kaufpreis verurteilt. Mit Urteil vom 1.8.2019, 3 O 402/18, entschied das LG Essen, dass die Klagepartei sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
Zusätzlich sprach das Gericht noch deliktische Zinsen seit dem Kauf im Juni 2015 zu.
Damit erhält die Klagepartei weit mehr als ursprünglich für den Wagen gezahlt wurde.