VW verzichtet auf Berufung – Urteil des LG Münster rechtskräftig

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

VW hat in unserem Verfahren vor dem LG Münster verzichtet gegen das Urteil vom 26.6.2019, 08 O 463/18 Berufung einzulegen. Dies verwundert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Richterin dem Kläger aufgrund von einer höher anzusetzenden zu erwartenden Gesamtlaufleistung mehr zugesprochen hatte, als wir beantragt hatten.

Somit ist auch diese Urteil gegen VW nunmehr rechtskräftig.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de