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In einem unserer Verfahren vor dem OLG Oldenburg hat VW nun die Berufung zurück genommen Zuvor wurde vergeblich versucht mit Rechtsgutachten den geltend gemachten Schadenersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu entkräften.
Damit ist unser Urteil des LG Osnabrück, 3 O 3493/18 vom 20.6.2019 nun rechtskräftig.