VW T6 mit unzulässiger Abschalteinrichtung, EA288 Euro 6

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Nachdem das KBA mit dem Rückruf 23Z7 vom 17.04.2019 den VW T6 2.0 Euro 6 mit dem EA288 der Baujahre 2014-2017 belegt hatte, musste VW weltweit 185.383 Fahrzeuge in die Werkstätten zurückrufen und ein Software-Update aufspielen. In Deutschland waren immerhin 86.741 Fahrzeuge betroffen. Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung war in dem Rückruf keine Rede. Dort hieß es vielmehr: „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“.

Ab Juli 2019 wurden die Halter dann sowohl von VW als auch vom KBA zum Rückruf 23Z7 aufgefordert.

Wer diesem nicht nachgekommen ist, erhält nun ein Schreiben der zuständigen Zulassungsstelle, durch welche erneut zum Software-Opdate aufgefordert und mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs (Stilllegung) gedroht wird. In den Schreiben der Zulassungsstellen ist nicht mehr die Rede von „Konformitätsabweichungen“, sondern dass das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen ist, weil das KBA mitgeteilt hat, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Damit ist der Abgasskandal nun auch offiziell beim VW T6 angekommen. Bislang konnte hinter der Bezeichnung des KBA „Konformitätsabweichung“ nur eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutet werden, jetzt haben es die T6-Halter aber schwarz auf weiß.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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