Wie zu erwarten hat sich VW mit den US-Behörden geeinigt. Nach Angaben des zuständigen Bundesrichters Charles Breyer sollen die Halter von mit Manipulationssoftware ausgerüsteten Dieselfahrzeugen grundsätzlich entscheiden können, ob der Wagen umgerüstet wird oder sie ihn von VW zurückkaufen lassen.
Ferner soll es eine substantielle Entschädigung geben.
Ebenfalls soll VW, wie bereits angedeutet Zahlungen in einen Umweltfonds leisten.
Die genauen Details des Vergleichs müssen dem Richter Breyer bis zum 21.6.2016 vorgelegt werden.
Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dieser Vergleich für die Situation in Deutschland nach sich ziehen wird. Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) warnte VW davor, die US-Kunden zu bevorzugen, indem diese großzügiger entschädigt würden als VW-Halter in Deutschland: „Wenn Volkswagen geschädigten Kunden in den USA 5000 Dollar zahlt, steigt die Ungerechtigkeit gegenüber deutschen Kunden. Auch betroffene VW-Kunden in Deutschland erwarten eine unkomplizierte Lösung.“