Das OLG Köln hat über unzulässige Abschalteinrichtungen beim VW-Motor des Typs EA288, Nachfolger des EA189, mit welchem der VW-Abgasskandal aufkam, zu entscheiden.
In den Verfahren 15 U 234/18 und 15 U 117/19 teilte das OLG Köln mit Hinweisbeschlüssen mit, dass das Bestreiten der Beklagten am Vorhandensein einer den Prüfstand erkennenden und die Abgasbehandlung steuernden Software (klägerische Behauptung), gemessen an den Grundsätzen der sekundären Beweislast, prozessual unzureichend ist. VW muss nun zu diversen vom Gericht aufgeworfenen Fragen Stellung beziehen und sich erklären.