Rückruf Audi A8 4.2 l TDI Euro 5

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Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am 10.06.2020 wird ein Audi-Rückruf des Audi A8 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer „Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware“ untersucht. Es handelt sich um den A8, der in dem Zeitraum von 2009 bis 2014 gebaut wurde und den Motorenkennbuchstaben (MKB) „CDSB“ und das Getriebe „AL951“ besitzt.

Audi bezeichnet die Rückruf-Aktion mit dem Code „23X6“. Unter diesem Code wurden schon diverse Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor bzw. 4,2-Liter-Dieselmotor mit den Abgasnormen Euro 5 bzw. Euro 6 durchgeführt. Die meisten Rückrufe hat das KBA angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Modelle des Audi A7 und A8 mit 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2009 bis 2014 wurden wegen einer Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware zurückgerufen. Mit der gleiche Begründung wird nun der Rückruf für die größere Variante des A8 mit 4,2 Liter V8-Motor untersucht.

Da sämtliche Rückrufe unter dem gleichen Code, 23X6, laufen, ist davon auszugehen, dass es sich wieder um ähnliche Funktionen handelt, die das KBA bemängelt und dass diese Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtungen zu qualifizieren sind.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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