VG Wiesbaden urteilt Fahrverbote in Frankfurt aus

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Urteil vom 06.09.2018, Az. 4 K 1613/15. WI, das Land Hessen antragsgemäß verpflichtet, bis zum 01.02.2019 den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts fortzuschreiben. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan vom Herbst 2011 hat nach Auffassung der Kammer keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vorgesehen, um den Grenzwert für Stickoxide von 40 Bg/m³ einzuhalten.

Angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet hält das Gericht die Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbots für notwendig.

Das VG Wiesbaden verurteilte deshalb das Land Hessen, dieses Fahrverbot für Fahrzeuge der Dieselfahrzeuge einschließlich der Klasse Euro 4 und Benziner der Klassen 1 und 2 bereits ab dem 01.02.2019 vorzusehen. Für die Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 5 soll das Fahrverbot zum 01.09.2019 eingeführt werden. Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Fahrverbot sind nach Auffassung des VG durch zeitliche Begrenzung derselben sowie durch entsprechende Höhe der Gebühren deutliche Anreize zur Um- oder Nachrüstung zu setzen.

Als weitere Maßnahme hat das VG dem Land Hessen aufgegeben, für eine Nachrüstung der Busflotte mit SCRT-Filtern zu sorgen.

Schließlich hat das VG dem Land Hessen vorgegeben, mit der Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Anreize für den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu setzen, insbesondere durch Schaffung von außerhalb der Kernzonen gelegenen kostenlosen Park & Ride-Parkplätzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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