VG Schleswig weist Antrag des BUND zurück

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Am Freitag, den 24.3.2017 haten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt, da bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 von 80 mg/km dauerhaft und teils massiv überschritten werde. Der BUND verfolgte hierbei das Ziel, dass der Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit Dieselmotor, die im realen Fahrbetrieb den Emissionsgrenzwert für Stickoxyd (NOx) von 80 mg/km überschreiten, untersagt wird.

Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht Schleswig heute (28.3.2017) abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse und somit ein Anordnungsanspruch der Antragstellerin (BUND) nicht bestehe.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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