VG Schleswig contra Opel

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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) war bei verschiedenen Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi) zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. Am 17. Oktober ordnete die Behörde deshalb an, dass der Autohersteller die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Wagen umrüsten muss. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion reichte dem KBA nicht aus.

Gegen den Bescheid des KBA hatte Opel Widerspruch erhoben. Das anschließende vorläufige Rechtschutzverfahren (Eilverfahren) entschied das VG Schleswig nun gegen Opel.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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