Musterfeststellungsklage

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal
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Die Musterfeststellungsklage, die die Politik den vom VW-Abgasskandal betroffenen Haltern seit November als Allheilmittel an die Hand gegeben hat, ist mehr Schein als Sein.

Durch die Musterfeststellungsklage soll erreicht werden, dass festgestellt wird, dass VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Weiter soll festgestellt werden, dass den vom VW-Abgasskandal betroffenen Kunden aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ein Schadenersatzanspruch (dem Grunde nach) gegen VW zusteht.

Nicht mehr und auch nicht weniger. Was die meisten Betroffenen jedoch nicht wissen ist, dass sie ihren Schadenersatzanspruch nach Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens, also frühestens im Sommer 2019 (eher später) dann individuell mit einem Rechtsanwalt vor dem örtlich zuständigen Landgericht (am Wohnort des Klägers) geltend machen müssen. Ein solches Klageverfahren dauert dann üblicherweise ein 1/2 Jahr.

Mit anderen Worten:

Nach der Musterfeststellungsklage muss jeder Betroffene einzeln für sich selbst, wie gehabt, den zivilrechtlichen Klageweg gegen VW bestreiten.

Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass die Ansprüche gegen VW aus dem VW Abgasskandal zum Ende des Jahres 2018 verjähren. Die Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung. Voraussetzung ist aber, dass man sich der Musterfeststellungsklage auch angeschlossen hat. Wer also zunächst abwarten möchte, wie die Musterfeststellungsklage ausgeht, ohne sich dieser aktiv anzuschließen, kann dann anschließend seine Ansprüche nicht mehr geltend machen, da diese dann verjährt sind.

Aber auch diejenigen, die sich der Musterfeststellungsklage aktiv anschließen erlangen hierdurch keinen Vorteil. Bei der Kalkulation des Schadenersatzes (der Höhe nach) kommt es nur auf den Kaufpreis und die zurückgelegten Kilometer an, die sich der Kläger als sog. Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Ihre anzurechnende Nutzungsentschädigung und den aktuellen Restwert (Schadenersatzsumme) errechnen Sie schnell und einfach hier:

Wie Sie sehen, bekommen Sie mit jedem Kilometer weniger Geld bzw. Schadenersatz für Ihr Fahrzeug. Warum also mindestens ein 3/4 Jahr Zeit und damit bares Geld wegen weiterer Kilomter verschenken und sich der Musterfeststelluzngsklage anschließen, wenn Sie Ihre Ansprüche auch sofort geltend machen können.

Auch das Argument, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sei, kann nur noch bedingt überzeugen. So haben mittlerweile bundesweit die Landgerichte ihre Rechtsprechung zum Thema VW-Abgasskandal gefunden und bleiben dieser treu, so dass Überraschungen vermieden werden können.

Mit Ausnahme von lediglich 2 Klagen haben wir sämtliche unserer deutschlandweit geführten Verfahren vor den Gerichten gewonnen und vertreten damit erfolgreich deutschlandweit zahlreiche vom VW-Abgasskandal Betroffene.

Damit sind wir eine der erfolgreichsten Kanzleien, wenn nicht die erfolgreichste Kanzlei im VW-Abgasskandal.

Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren vom VW-Abgasskandal betroffen Diesel (Audi, Porsche, Seat, Skoda, VW) gegen Erstattung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für Ihre Laufleistung, zurück zu geben.

Die Erstberatung (auch telefonisch) bieten wir Ihnen bei unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herrn Rechtsanwalt Jüngst, kostenlos an.

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen erfolgreich Ihren Schadenersatzanspruch gegen VW durchzusetzen.

Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte

Alexander Jüngst ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht,

sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

☎ 0461-97 88 78 18 ✉ info@juengst-kahlen.de

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de