Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Verhängung von Zwangsgeld gegen die Landesregierung NRW ab. Die DUH hatte den Antrag darauf gestützt, dass die Landesregierung keine Fahrverbote umgesetzt habe. Das VG Düsseldorf lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Landesregierung seiner Pflicht, Diesel-Fahrverbote ernsthaft zu prüfen und abzuwägen, nachgekommen sei.
Ob diese Prüfung rechtlich fehlerfrei erfolgt sei, müsse in einem neuen Klageverfahren geklärt werden.