Das Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) hat am 2.10.2015 mit einer entsprechenden Weisung an die einzelnen Zulassungsstellen in den Kantonen auf den VW-Abgasskandal reagiert. Danach ist für die Zulassung eines vom Abgaskanal betroffenen Fahrzeuges in der Schweiz, die nach dem 2.10.2015 verzollt wurden ein Nachweis erforderlich, dass die seitens VW angekündigte Nachbesserung (Softwareupdate) tatsächlich durchgeführt wurde. Dieser Nachweis kann in Form eines Eintrages im Serviceheft oder durch ein separates Zertifikat erbracht werden, wobei beides durch einen offiziellen VW Servicepartner ausgestellt werden muss. Dieser Nachweis ist dann dem jeweiligen Straßenverkehrsamt vorzulegen.
Damit ist die Schweiz das erste Land, welches konsequent die europäischen Vorschriften umsetzt, wonach Fahrzeuge, die die vorgegebenen Abgas-Grenzwerte nicht einhalten oder bei denen es zu Verfälschung von Abgaswerten gekommen ist, nicht zuzulassen sind.
Rechtlich ist dieses Handeln durchaus nachvollziehbar, jedoch werden hiervon in erster Linie die einzelnen Fahrzeughalter und nicht der Verursacher, nämlich VW getroffen. Für den Halter besteht jedoch die Möglichkeit sich hinsichtlich seines erlittenen Schadens, welcher darin besteht, dass das erworbene Fahrzeug nicht zugelassen wird und somit keinen Nutzen hat und im Zweifel ein weiteres Fahrzeug angeschafft werden muss, im Wege des Schadenersatzes gegenüber VW schadlos zu halten.