OLG Schleswig contra VW

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Mit Urteil vom 22.11.2019, 17 U 44/19, hat nun auch ertsmalig das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig (OLG Schleswig) VW auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klägerin muss sich für die gefahrenen Km eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Damit folgt nun auch das OLG Schleswig unserer Argumentation.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns, lassen sich kostenlos beraten und profitieren Sie von unsere Erfahrung im Abgasskandal und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir vertreten Sie erfolgreich (98% gewonnen) gegen den Hersteller Ihres Fahrzeugs.

Jetzt anrufen: 0461 97 88 78 18

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de