![](https://vw-abgasskandal-diesel.de/wp-content/uploads/2018/01/725px-Olg_celle_eingang-725x510.jpg)
Das OLG Schleswig hat das vorangegangene Urteil des LG Lübeck aufgehoben und die Sache an das LG Lübeck zurückverwiesen (1 U 94/20).
Das LG Lübeck habe die klägerischen Ausführungen nicht hinreichend berücksichtigt. Hier sei gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen.