OLG Oldenburg contra VW

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Auch das OLG Oldenburg hat als weiteres Oberlandesgericht mit Urteil vom 2.10.2019, 5 U 47/19, entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Die Klägerin sei von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadensersatz. VW habe den Motor mit der Manipulations-Software entwickelt und in den Verkehr gebracht und die Klägerin dadurch getäuscht. Denn bei Kenntnis der Abgasmanipulation hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, so das OLG Oldenburg. VW habe das mangelhafte Fahrzeug vorsätzlich und zur Täuschung der Kunden in den Verkehr gebracht. Dieses Verhalten sei auch als sittenwidrig zu bewerten, so das OLG weiter.

Aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung habe die Klägerin Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. VW müsse den Golf zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Bemerkenswert: Die Klägerin habe zudem Anspruch auf Zinsen ab Vertragsschluss. Das Geld, das sie für das Auto ausgegeben habe, habe sie schließlich nicht anderweitig nutzen können, so das OLG Oldenburg.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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