Das OLG Oldenburg hat sich mit Hinweisbeschluss, Az. 2 U 9/18, für eine Schadenersatzpflicht von VW nach § 826 BGB ausgesprochen. Damit geht auch das OLG Oldenburg von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von VW aus.
OLG Oldenburg contra VW
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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