Auch das OLG Oldenburg schlägt in die Kerbe wie zuvor die OLGs in Köln, Düsseldorf, Hamm und Karlsruhe.
Das Oberlandesgericht Oldenburg geht in seinem Hinweisbeschluss vom 19.6.2018, 2 U 9/18 ebenfalls davon aus, dass VW die vom VW-Abgasskandal Betroffenen vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Die Richter in Oldenburg erklärten: „Der Senat geht (…) davon aus, dass das Landgericht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 826 BGB zu Recht bejaht hat.“ Mit anderen Worten: Sie wollen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 12.01.2018, Aktenzeichen: 2 O 779/17, bestätigen und die Berufung von VW dagegen zurückweisen.