OLG Naumburg contra VW, VW Beetle 2.0, EA288, Euro6

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Das OLG Naumburg hat VW mit Urteil vom 12.11.2021, Az.: 8 U 46/21 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

VW muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen VW Beetle 2.0 TDI mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Damit reiht sich das OLG Naumburg in eine Reihe von Gerichten ein, die bei dem Motortyp EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen sehen und damit den Abgasskandal 2.0.

Das OLG Naumburg sieht in der im Motorsoftware verbauten Fahrkurvenerkennung eine Zykluserkennung. Die Fahrkurve erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befindet.

Damit hält das Fahrzeug auf dem Prüftsand die Grenzwerte für die Emissionen ein, während es diese im realen Straßenverkehr übersteigt.

Da für VW niemand erschienen war, erlies das OLG Naumburg ein Versäumnisurteil. Die Revision zum BGH lies das OLG Naumburg nicht zu.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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