OLG Koblenz contra Audi

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Das OLG Koblenz hat Audi mit Urteil vom 05.06.2020, Az.: 8 U 1803/19, hat das zu Schadenersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sitttenwidriger Schädigung verurteilt. Streitgegenständlich war ein Audi SQ5 3.0 TDI. Audi muss den Audi SQ5 3.0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Laut dem OLG Koblenz enthält das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer schnellen Motoraufwärmfunktion. Auch ein vom KBA veröffentlichter Pflichtrückruf für dieses Fahrzeug zeige, so das OLG Koblenz, dass es sich bei der Funktion, die nahezu nur im Prüfzyklus anspringt, während die Schadstoffminderung im realen Verkehr unterbleibt, um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de