LG Offenburg contra Audi bei EA 288

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Das LG Offenburg verurteilte Audi am 23.6.2020, 3 O 38/18 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz. Audi und das mitverklagte Autohaus müssen das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei hat sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung, denn im normalen Straß0enverkehr unterbleibt die Schadstoffminderung.

Beim EA 288 geht es wie bei dem Vorgänger-Aggregat EA 189 darum, dass der Motor die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand einhält. Das LG Offenburg bezieht sich in seinem Urteil auf ein EuGH-Gutachten und kritisiert das lange Leugnen von Audi.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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