OLG Karlsruhe erneut contra VW

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat VW mit Urteil vom 18.07.2019, 17 U 160/18 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB verurteilt.

Nachdem das OLG Karlsruhe im März (wir hatten berichtet) in einem Hinweisbeschluss mitteilte, dass es den Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB als erfüllt ansieht, hat es nun in einem Parallelverfahren auch so entschieden und VW zum Schadenersatz verurteilt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de