Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat VW mit Urteil vom 18.07.2019, 17 U 160/18 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB verurteilt.
Nachdem das OLG Karlsruhe im März (wir hatten berichtet) in einem Hinweisbeschluss mitteilte, dass es den Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB als erfüllt ansieht, hat es nun in einem Parallelverfahren auch so entschieden und VW zum Schadenersatz verurteilt.