OLG Celle Abgasskandal 2.0, EA288

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Das OLG Celle prüft, ob VW dem KBA alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, um zu prüfen, ob die Software zur Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Dazu hat das OLG Celle am 14.07.2020, 7 U 532/18 einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen.

Das OLG Celle will nun aufklären, ob dem KBA gegenüber das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschleiert wurde, sodass diese nicht erkannt werden konnte. Weiter soll geklärt werden, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist, die anhand von Lenkwinkel, Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im sogenannten Prüfmodus befindet. Damit werden auf der Prüfstand die Abgaswerte eingehalten, während dies im regulären Straßenbetrieb nicht der Fall ist.

Interessant ist, dass zwar für den VW Golf 7 mit dem Dieselmotor EA288 unter dem Code 23X4 ein freiwilliger Rückruf von VW läuft. Dabei soll durch ein Update der Motorsteuerung ein erhöhter Emissionsausstoß verhindert werden. Einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es bislang allerdings nicht für Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288. Aber nur weil es bislang keinen verpflichtenden Rückruf gibt, heißt dies nicht, dass der EA288 nicht vom Dieselskandal betroffen ist. Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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