OLG Bremen contra VW, Abgasskandal 3.0

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Das OLG Bremen hat VW mit Urteil vom 15.01.2021, 2 U 9/20, zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt und zudem die Feststellung getroffen, dass VW auch für etwaige Folgeschäden des Software-Updates haftet.

In dem Urteil führt das OLG Bremen aus, dass auch nach dem Aufspielen eines durch VW entwickelten Software-Updates bei VW-Modellen mit dem Motor EA189 die Gefahr weiterer Schäden besteht. Das OLG Bremen begründet dies mit einem erneuten Rückruf für den VW EOS, der laut Kraftfahrt-Bundesamt auch nach dem Software-Update noch immer über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und deshalb erneut in die Werkstatt muss (vgl. VW EOS-Rückruf v. 14.9.2020, 010225: Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7 = Aufspielen des EA 189 Software-Updates). Hierbei dürfte es sich um mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln, welche die Volkswagen AG im Zuge der ersten Rückrufwelle für Millionen Diesel mit EA189 Motor erst aufgespielt hatte.

Das OLG Bremen führte wie folgt aus: „Der Senat nimmt an, dass die konkrete Möglichkeit des Eintritts weiterer Schäden besteht, weil ausreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass auch nach Aufspielen des Software-Updates weitere Kosten in Gestalt von Mietwagenkosten oder sonstige Transportkosten entstehen können, weil eine Umprogrammierung der Software erforderlich werden könnte.“

Auch für solche Mehrkosten muss VW haften, so das OLG Bremen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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