OLG Brandenburg keine Nutzungsentschädigung

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VW hat nach der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg, Az. 3 U 61/19, die Berufung gegen das Urteil des LG Potsdam vom 12.04.2019, Az. 6 O 38/18 zurückgenommen, so dass dieses rechtskräftig geworden ist. Das LG Potsdam hatte VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. VW musste das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei musste sich für die Laufleistung keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Das OLG Brandenburg signalisierte in der mündlichen Verhandlung, dass es das angefochtene Urteil bestätigen würde, woraufhin VW die Berufung zurücknahm.

Hintergund wird sein, dass damit das erste Urteil des OLG verhindert werden konnte, dass keine Nutzungsentschädigung ansetzt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de