Das LG Stuttgart hat BMW mit Versäumnisurteil vom 05.08.2021, Az. 30 O 54/21 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt.
BMW muss das Fahrzeug, einen BMW 530d, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Interessant bei dem Verfahren war, dass BMW sich nicht eingelassen hat und das LG Stuttgart daher ein Versäumnisurteil erlies.