LG Siegen contra Audi, Porsche Macan S 3.0, EA897evo

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Das LG Siegen hat Audi mit Urteil vom 19.10.2021, Az. 2 O 295/20 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Porsche Macan S 3.0 TDI Euro6, der über den Motortyp EA897evo verfügt, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.

Das LG Siegen bestätigt mit dieser Entscheidung, dass beim EA897evo, Euro6 unzulässige Abschalteinrichtungen vorliegen.

Der Kläger hat vor Gericht ausreichend substantiiert dargelegt, dass vier verschiedene Aufheizstrategien in dem Porsche Macan S 3.0 vorliegen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand sicher einzuhalten und eine ordnungsgemäß funktionierende Abgasnachbehandlung im normalen Straßenbetrieb zu unterbinden, so das LG Siegen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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