Das LG Regensburg hat VW mit Urteil vom 06.02.2020, 73 O 1181/19 zum Schadenersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Danach muss VW den Golf 7 zurücknehmen und den Kaufpreis – unter Abzug einer Nutzungsentschädigung – erstatten.
Für das LG Regensburg stand fest, dass der Golf 7 über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Zykluserkennung verfügt. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.
Bei dem Golf 7 handelt es sich um ein Fahrzeug mit dem Nachfolgermotor des vom VW-Abgasskandal betroffenen EA189, dem EA288.
Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.