LG Ravensburg contra Audi, Porsche Cayenne Euro6, EA897

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Das LG Ravensburg hat Audi in dem Verfahren Az. 6 O 99/21 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Audi haftet für den von ihr entwickelten und produzierten 4.2 l TDI-Motor des Typs EA897 und der Abgasnorm Euro6.

Das Gericht folgte dem klägerischen Vortrag, wonach in dem Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Aufheizstrategie verbaut ist. Die Funktion bewirkt, dass im Prüfmodus der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings ist sie im realen Straßenverkehr kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung habe das Risiko bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung nachträglich wieder entzogen wird.

Audi muss nun den Cayenne zurücknehmen und der Klagepartei den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss sich die Klagepartei die Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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