LG Paderborn contra VW – Kauf nach Kenntnis

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Das LG Paderborn hat VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 19.2.2020, 4 O 478/19 verurteilte das LG Paderborn VW, obwohl die Klagepartei das Fahrzeug erst im Jahre 2016, also nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals, erworben hatte.

Dem Argument von VW, dass es sich um einen „Kauf-nach-Kenntnis“-Fall handeln würde, folgte das LG Paderborn nicht.

Am 28.7.2020 wird auch der BGH über einen ähnlichen Fall, VI ZR 5/20 entscheiden.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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